• Vermieter-Probleme selbst lösen Podcast - Immobooks.de Podcast

    Schönheitsreparaturen bei Mietende durchsetzen – Rechte und Pflichten – Immobooks.de

    Was sollten VerMieter zu diesem häufigen Streitthema wissen, wie sind Schönheitsreparaturen überhaupt definiert, wie setzt man diese am Mietende durch, was ist bei der Prüfung der Gültigkeit der verwendeten Schönheitsreparaturenklausel zu beachten?

    Inhalt: Aufforderung des Vermieters an Mieter bei Mietende die vertraglich vereinbarten und fälligen Schönheitsreparaturen an der Mietsache durchzuführen mit Fristsetzung und Androhung Ablehnung weiterer Nachbesserungsleitungen, Durchführung der Arbeiten durch eine Fachfirma nach Fristablauf und /oder Forderung Schadenersatz nachdem der Mieter die Durchführung der Schönheitsreparaturen bei der Wohnungsrückgabe endgültig abgelehnt hat.
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    Video-Podcast-Reihe für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen. 220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks „vermietershop.de“ einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm.. Viel Erfolg bei der Vermietung wünscht das Immobooks-Team Impressum: Immobook e.K. Bismarckstr. 79 67059 Ludwigshafen Fon: 0621522254 Fax: 032222467749 E-Mail: Immobook@t-online.de Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen Handelsregister Registernummer: HRA 60763 Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen Keine Rechtsberatung – Keine Haftung – Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.

    Lohn pfänden mittels Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wegen Geldforderung – Immobooks.de

    Lohn pfänden mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gemäß § 829 ZPO mit amtlichem Formular erhältlich bei: http://www.justiz.de – Kostengünstiges Mittel.
    Was
    sollten Vermieter und Mieter wissen zum Thema Lohn-Pfändung, wenn der
    Mieter eine titulierte Forderung aus einem Urteil oder
    Vollstreckungsbescheid nicht freiwillig zahlt und der Vermieter seine
    Geldforderung durch Zwangsvollstreckung beim Mieter geltend machen muss,
    durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, z.B. durch eine
    Lohnpfändung oder Kontopfändung des Schuldners als Alternative für die
    Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Mieters (Thema des
    Youtube-Videos: https://youtu.be/Z3Zm0hcwuEw ).
    In Teil 2 dieser Reihe, geht es den Anspruch an einen Arbeitgeber , bei dem der Mieter seinen Lohn erhält.
    Beispiel-Anleitung zum Ausfüllen des Formulars „Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses“ gemäß § 829 ZPO.
    Video zum Podcast ist erschienen auf Youtube unter: https://youtu.be/kQOIBZL2NIw
    Produziert für https://www.vermietershop.de 
    Hier die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Nachlesen:
    Zivilprozessordnung
    § 829 ZPO
    Pfändung einer Geldforderung
    (1)
    Soll eine Geldforderung gepfändet werden, so hat das Gericht dem
    Drittschuldner zu verbieten, an den Schuldner zu zahlen. Zugleich hat
    das Gericht an den Schuldner das Gebot zu erlassen, sich jeder Verfügung
    über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Die
    Pfändung mehrerer Geldforderungen gegen verschiedene Drittschuldner soll
    auf Antrag des Gläubigers durch einheitlichen Beschluss ausgesprochen
    werden, soweit dies für Zwecke der Vollstreckung geboten erscheint und
    kein Grund zu der Annahme besteht, dass schutzwürdige Interessen der
    Drittschuldner entgegenstehen.
    (2) Der
    Gläubiger hat den Beschluss dem Drittschuldner zustellen zu lassen. Der
    Gerichtsvollzieher hat den Beschluss mit einer Abschrift der
    Zustellungsurkunde dem Schuldner sofort zuzustellen, sofern nicht eine
    öffentliche Zustellung erforderlich wird. An Stelle einer an den
    Schuldner im Ausland zu bewirkenden Zustellung erfolgt die Zustellung
    durch Aufgabe zur Post, sofern die Zustellung weder nach der Verordnung
    (EG) Nr. 1393/2007 noch nach dem Abkommen zwischen der Europäischen
    Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die Zustellung
    gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und
    Handelssachen vom 19. Oktober 2005 (ABl. L 300 vom 17.11.2005, S. 55, L
    120 vom 5.5.2006, S. 23) zu bewirken ist.
    (3) Mit der Zustellung des Beschlusses an den Drittschuldner ist die Pfändung als bewirkt anzusehen.
    (4)
    Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird
    ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
    Formulare für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und
    Überweisungsbeschlusses einzuführen. Soweit nach Satz 1 Formulare
    eingeführt sind, muss sich der Antragsteller ihrer bedienen. Für
    Verfahren bei Gerichten, die die Verfahren elektronisch bearbeiten, und
    für Verfahren bei Gerichten, die die Verfahren nicht elektronisch
    bearbeiten, können unterschiedliche Formulare eingeführt werden.
    #Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
    #Zwangsvollstreckung
    #Lohnpfändung
    #Kontopfändung
    #Vollstreckungsgericht
    #PfÜB
    #ZPO
    #Vermögensauskunft
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    Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen.

    220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks „https://www.vermietershop.de
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    Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter
    abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen,
    Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen,
    Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm..

    Viel Erfolg bei der Vermietung
    wünscht das Immobooks-Team

    Impressum:
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    Bismarckstr. 79
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    der Video/Podcast-Inhalte.

    Auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung klagen beim Amtsgericht – Immobooks.de

    Erhebung einer Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung als Vermieter beim Amtsgericht, nachdem der Mieter einer berechtigten Mieterhöhung gemäß § 558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete), begründet durch ein Sachverständigengutachten und begründet durch einen qualifizierten Mietspiegel trotz Fristablauf und Nachfristsetzung nicht zustimmtZiel der Klage: Erhalt einer vollstreckbaren Ausfertigung eines Urteils, in dem der Mieter verpflichtet wird, die erhöhte Miete gemäß Urteil zu zahlen.


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    Beschränkten Räumungsauftrag § 885a ZPO erteilen an Gerichtsvollzieher – Zwangsräumung der Wohnung – Immobooks.de

    Mietrechtsänderungsgesetz: Teil 2: Beschränkter Räumungsauftrag gemäß § 885a ZPO („Beschränkter Vollstreckungsauftrag“ gemäß MietRÄndG). Ist dies ein praktikables Mittel um mit geringeren Kosten eine Wohnung durch den Gerichtsvollzieher räumen zu lassen durch Einsparung der Kosten für Abtransport und Einlagerung des Mietermobiliars in einem Pfandlokal? Hören, Sie sich diese Podcast-Episode an, wenn Sie sich zum aktuellen Mietrecht (MietRÄndG) eine eigene Meinung bilden wollen (oder müssen)
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    Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen.

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    Mietvertrag ordentlich kündigen bei Mietrückstand mit einer Monatsmiete- Immobooks.de

    Mietvertrag ordentlich kündigen bei Mietrückstand mit einer Monatsmiete länger als einen Monat nach vorausgegangener Abmahnung.
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    Video erschienen auf Youtube: https://youtu.be/i-xni2h72A0
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    Das „Mieter-zahlt-Miete-nicht“-Hilfspaket enthält 8 wichtige Mustertexte (und neu 1 Bonus-Mustertext) samt erklärender 58-minütiger Video-Anleitung, um einen nicht vertragsgemäß zahlenden Mieter dazu zu bewegen, seine Mietrückstände schnellstmöglich zu begleichen und die Miete zukünftig fristgerecht zu zahlen oder die Wohnung schnellstmöglich zu räumen, damit die Wohnung dann an einen zahlungswilligen Mieter weitervermietet werden kann. Die Zauberworte heißen Abmahnung und Kündigung sowie Erhebung einer Zahlungsklage.
    I. Die 8 Mustertexte zu Abmahnung, Kündigung und Erhebung Zahlungsklage
    Bei der Abmahnung sind zwei häufige Varianten sind zu unterscheiden:
    Abmahnung-Variante 1: Mieter ist mit der Zahlung der laufenden Monatsmiete (z.B. Januar-Miete) in Verzug. Mögliche Reaktion: Abmahnung des Mieters wegen erheblicher Vertragsverletzung mit Androhung der Kündigung des Mietverhältnisses.
    Mustertext 1 (Text3122): Abmahnung wegen Zahlungsverzug mit einer ganzen Monatsmiete.
    Abmahnung-Variante 2: Mieter zahlt Miete über mehrere Monate schleppend und unvollständig (z.B. November, Dezember und Januar-Miete). Mögliche Reaktion: Abmahnung des Mieters wegen erheblicher Vertragsverletzung mit Androhung der Kündigung des Mietverhältnisses.
    Mustertext 2 (Text3118): Abmahnung wegen schleppender und unvollständiger Mietzahlung mit erheblichem Mietrückstand.
    Bei der Kündigung sind 3 häufige Varianten zu unterscheiden:
    Kündigung-Variante 1: Mieter ist mit der Zahlung in Höhe in Höhe eines Betrages einer ganzen Monatsmiete mehr als einen Monat in Verzug trotz vorausgegangener Abmahnung. Mögliche Reaktion: Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen erheblicher Verletzung der Zahlungspflicht.
    Mustertext 3 (Text3221): Ordentliche Kündigung Mietverhältnis gemäß § 573 BGB aus berechtigtem Interesse.
    Kündigung-Variante 2: Mieter zahlt zwei volle aufeinander folgende Monatsmieten nicht (z.B. Januar-Miete und Februar-Miete nicht gezahlt) im Sinne von § 543 BGB, Absatz 2, Nummer 3, Buchstabe a.
    Mustertext 4 (Text3218): Fristlose Kündigung Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten.
    Bonus-Mustertext 4a (Text3216): Fristlose Kündigung Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten ohne vorausgegangene schriftliche Abmahnung.
    Mustertext 5 (Text3201): Fristlose Kündigung Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten und hilfsweise ordentliche Kündigung aus berechtigtem Interesse.
    Kündigung-Variante 3 : Mieter zahlt die Miete unvollständig und schleppend (z.B. Januar-Miete und März-Miete nicht gezahlt) und ist mit Mietzahlung in Höhe eines Betrages in Verzug, der die Miete für zwei Monate erreicht im Sinne von § 543 BGB, Absatz 2, Nummer 3, Buchstabe b.
    Mustertext 6 (Text3217): Fristlose Kündigung Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug in Höhe eines Betrages, der die Miete für zwei Monate erreicht über eine Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt.
    Mustertext 7 (Text3208): Fristlose Kündigung Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug in Höhe eines Betrages, der die Miete für zwei Monate erreicht über eine Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt und hilfsweise ordentliche Kündigung aus berechtigtem Interesse.
    Zahlungsklage erheben wegen Mietrückstand: 
    Mustertext 8 (Text3404): Zahlungsklage erheben beim Amtsgericht wegen Zahlungsverzugs.
    Technische Angaben zu den Mustertexten: PDF-Datei-Format. Zusätzlich sind die Mustertexte als „Word“-Dokumente mit der Endung .doc vorhanden.
    II: Die „Mieter-zahlt-Miete-nicht“-Video-Anleitung erklärt anhand eines Muster-Mietverhältnisses die rechtlichen Grundlagen und die mögliche Vorgehensweise der erfahrenen Vermieterin Rita Ehrlich „Schritt für Schritt“, um Ihren „Problem“-Mieter Hans Schläfer wieder zur vertragsgemäßen Zahlung der Miete oder als letzte Konsequenz „zum Gehen“, sprich Räumung der Wohnung, zu bewegen:
    Nach einer kurzen Einführung werden die Themen Abmahnung wegen Zahlungsverzugs, ordentliche Kündigung gemäß § 573 BGB aus berechtigtem Interesse, fristlose Kündigung gemäß § 543 BGB aus wichtigen Grund sowie alternativ die fristlose Kündigung kombiniert mit der hilfsweise ordentlichen Kündigung behandelt mit Verfassen eines Abmahn- bzw. der Kündigungsschreiben sowie Erhebung einer Zahlungsklage.
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