• Vermieter-Probleme selbst lösen Podcast - Immobooks.de

    Unterlassungsklage erheben wegen gewerblicher Nutzung der Mietwohnung – Immobooks.de

    Unterlassungsklage erheben wegen gewerblicher Nutzung der Mietwohnung als Massage-Studio.
    Was sollte ein Vermieter beachten, wenn die Mieterin die Mietwohnung ohne Genehmigung und Duldung des Vermieters gewerblich nutzt und vom Gewerbe, einem Massage-Studio, erhebliche Störungen der anderen Hausbewohner verursacht werden, und die Mieterin trotz Abmahnung die gewerbliche Nutzung der nur zu Wohnzwecken vermieteten Wohnung nicht einstellt. 
    Dann bleibt nur der Weg, schnellstmöglich Unterlassungsklage zu erheben, um dem Treiben der Mieterin Einhalt zu gebieten und so den Hausfrieden wieder herzustellen.
    ———————————————————————————————-
    ———————————————————————————————-
    Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen.

    220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks „https://www.vermietershop.de“ einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm..

    Viel Erfolg bei der Vermietung
    wünscht das Immobooks-Team

    Impressum:
    Immobook e.K.
    Bismarckstr. 79
    67059 Ludwigshafen
    Fon: 0621522254
    Fax: 032222467749
    E-Mail: Immobook@t-online.de
    Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck
    Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen
    Handelsregister Registernummer: HRA 60763
    Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen
    Keine Rechtsberatung – Keine Haftung – Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.

    Räumungsauftrag klassisch an den Gerichtsvollzieher erteilen – Vermieter-Podcast – Immobooks.de

    Was sollten Mieter und Vermieter wissen bei Beauftragung einer klassischen Zwangsräumung gemäß § 885 ZPO (neu, Mietrechtsänderungsgesetz) mit Abtransport des Räumungsgutes (Mietermobiliar) durch den Gerichtsvollzieher nachdem die vollstreckbare Ausfertigung des Räumungsurteils vorliegt. 
    Alternative hierzu ist der beschränkte Räumungsauftrag, Inhalt eines anderen Video-Podcasts.
    Hier die gesetzliche Grundlagen auszugsweise zum Nachlesen:

    §
    885 ZPO
    Herausgabe von
    Grundstücken
    oder Schiffen

    (1) Hat
    der Schuldner eine unbewegliche Sache
    oder ein eingetragenes
    Schiff oder Schiffsbauwerk herauszugeben,
    zu überlassen oder zu räumen
    , so hat der Gerichtsvollzieher
    den Schuldner aus dem Besitz zu setzen
    und den
    Gläubiger in den Besitz einzuweisen
    . Der
    Gerichtsvollzieher hat den
    Schuldner aufzufordern
    , eine
    Anschrift
    zum Zweck von Zustellungen oder einen
    Zustellungsbevollmächtigten zu
    benennen
    .

    (2) Bewegliche
    Sachen
    , die nicht Gegenstand
    der Zwangsvollstreckung
    sind, werden
    von dem Gerichtsvollzieher weggeschafft
    und dem
    Schuldner
    oder, wenn dieser abwesend ist, einem
    Bevollmächtigten des Schuldners, einem erwachsenen
    Familienangehörigen, einer in der Familie beschäftigten Person oder
    einem erwachsenen ständigen Mitbewohner übergeben
    oder zur Verfügung gestellt.

    (3) Ist
    weder der Schuldner
    noch eine der bezeichneten Personen
    anwesend oder wird die Entgegennahme verweigert, hat
    der Gerichtsvollzieher die in Absatz 2 bezeichneten Sachen auf Kosten
    des Schuldners in die Pfandkammer zu schaffen
    oder anderweitig
    in Verwahrung zu bringen. Bewegliche
    Sachen
    , an deren
    Aufbewahrung offensichtlich kein Interesse besteht
    , sollen
    unverzüglich vernichtet
    werden.

    (4) Fordert
    der Schuldner die Sachen
    nicht binnen einer
    Frist von einem Monat
    nach der Räumung ab, veräußert
    der Gerichtsvollzieher die Sachen und hinterlegt den Erlös
    .
    Der Gerichtsvollzieher veräußert die Sachen und hinterlegt den
    Erlös auch dann, wenn der
    Schuldner die Sachen binnen einer Frist von einem Monat abfordert
    ,
    ohne binnen einer Frist von zwei
    Monaten nach der Räumung die Kosten zu zahlen
    . Die §§ 806,
    814 und 817 sind entsprechend anzuwenden. Sachen,
    die nicht verwertet werden können, sollen vernichtet werden
    .

    (5) Unpfändbare
    Sachen
    und solche Sachen, bei denen ein Verwertungserlös
    nicht zu erwarten ist, sind auf
    Verlangen des Schuldners jederzeit ohne Weiteres herauszugeben
    .

    (Quelle:
    ZPO, Stand 01.06.2013, nach Inkrafttreten des
    Mietrechtsänderungsgesetzes)

    §
    180 GVGA (nur Auszug)

    Unbewegliche
    Sachen
    sowie eingetragene Schiffe, Schiffsbauwerke
    und
    Schwimmdocks (§ 765 a Abs. 3, §
    885 ZPO
    )

    1. Hat der Schuldner nach dem
    Schuldtitel ein Grundstück, einen Teil eines Grundstücks, Wohnräume
    oder sonstige Räume oder ein eingetragenes Schiff, Schiffsbauwerk
    oder im Bau befindliches oder fertiggestelltes Schwimmdock
    herauszugeben, so wird die Zwangsvollstreckung dadurch vollzogen, daß
    der Gerichtsvollzieher den Schuldner aus dem Besitz setzt und den
    Gläubiger in den Besitz einweist. Der Gerichtsvollzieher hat den
    Schuldner aufzufordern, eine Anschrift zum Zweck von Zustellungen
    oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.

    2. Der
    Gerichtsvollzieher teilt dem Gläubiger und dem Schuldner Tag und
    Stunde der beabsichtigten Vollstreckung rechtzeitig vor dem
    Vollstreckungstermin mit
    . Die Benachrichtigung ist dem
    Schuldner in der Regel zuzustellen.Der Gerichtsvollzieher
    benachrichtigt den Schuldner zusätzlich durch einfachen Brief von
    dem Vollstreckungstermin, wenn zu besorgen ist, dass die
    zuzustellende Benachrichtigung den Schuldner nicht erreicht. Zwischen
    dem Tag der Zustellung und dem Tag des Vollstreckungstermins müssen
    wenigstens drei Wochen liegen…..

    ———————————————————————————————-
    ———————————————————————————————-

    Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen.

    220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks „https://www.vermietershop.de“ einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm..

    Viel Erfolg bei der Vermietung
    wünscht das Immobooks-Team

    Impressum:
    Immobook e.K.
    Bismarckstr. 79
    67059 Ludwigshafen
    Fon: 0621522254
    Fax: 032222467749
    E-Mail: Immobook@t-online.de
    Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck
    Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen
    Handelsregister Registernummer: HRA 60763
    Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen
    Keine Rechtsberatung – Keine Haftung – Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.

    Indexmiete Erhöhung berechnen und geltend machen beim Mieter – Immobooks.de

    Was sollten Vermieter und Mieter wissen zum Thema Berechnung der Erhöhung einer Indexmiete und Geltendmachung der Mieterhöhung in Textform gegenüber dem Mieter bei mietvertraglicher Vereinbarung einer Indexmiete gemäß § 557b BGB, nachdem sich der Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) um 5 % erhöht hat.
    Video erschienen bei Youtube: https://youtu.be/6K8cBZfPQ7o
    Hier die gesetzlichen Grundlagen zum Nachlesen:
    § 557b BGB
    Indexmiete
    (1) Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (Indexmiete).
    (2) Während der Geltung einer Indexmiete muss die Miete, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Eine Erhöhung nach § 559 kann nur verlangt werden, soweit der Vermieter bauliche Maßnahmen auf Grund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat. Eine Erhöhung nach § 558 ist ausgeschlossen.
    (3) Eine Änderung der Miete nach Absatz 1 muss durch Erklärung in Textform geltend gemacht werden. Dabei sind die eingetretene Änderung des Preisindexes sowie die jeweilige Miete oder die Erhöhung in einem Geldbetrag anzugeben. Die geänderte Miete ist mit Beginn des übernächsten Monats nach dem Zugang der Erklärung zu entrichten.
    (4) Die §§ 556d bis 556g sind nur auf die Ausgangsmiete einer Indexmietvereinbarung anzuwenden.
    (5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
    ————————————————————————————-
    ————————————————————————————-

    Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen.

    220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks „https://www.vermietershop.de“ einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm..

    Viel Erfolg bei der Vermietung
    wünscht das Immobooks-Team

    Impressum:
    Immobook e.K.
    Bismarckstr. 79
    67059 Ludwigshafen
    Fon: 0621522254
    Fax: 032222467749
    E-Mail: Immobook@t-online.de
    Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck
    Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen
    Handelsregister Registernummer: HRA 60763
    Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen
    Keine Rechtsberatung – Keine Haftung – Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.

    Räumungsklage erheben nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs – Immobooks.de

    Räumungsklage und Zahlungsklage erheben.
    Räumungsklage kombiniert mit Zahlungsklage erheben als Vermieter beim Amtsgericht, nachdem der Mieter trotz Abmahnung die rückständige Miete nicht gezahlt hat und trotz Kündigung und Fristsetzung, die Wohnung nicht geräumt hat. 
    Ziel der Klage: Erhalt einer vollstreckbaren Ausfertigung eines Urteils mit dem der Vermieter den Gerichtsvollzieher mit der Räumung der Mietwohnung und mit der Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners (Mieter) beauftragen kann.
    Erschienen bei Youtube: https://youtu.be/GtZvF2Ncsco 
    Das „Mieter-räumt-Wohnung-nicht“-Hilfspaket enthält als Komplett-Lösung 6 nützliche Mustertexte und eine erklärende Video-Anleitung für die Erhebung einer Räumungsklage sowie 2 zusätzliche Video-Anleitungen für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Zwangsräumung der Wohnung (klassisch und „Berliner Modell“ der Räumung) mit dem Ziel, einen säumigen Mieter nach fristloser Kündigung schnellstmöglich aus dem Besitz der Wohnung zu weisen, um weitere Zahlungsausfälle zu minimieren. Die Zauberformel lautet: Schnelligkeit ist Trumpf.
    Schritt 1: Erhebung der Räumungklage beim zuständigen Amtsgerichts.
    Mustertext 1 (Text3402): Erhebung einer Räumungsklage nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs.
    Mustertext 2 (Text3401):  Erhebung einer Räumungsklage kombiniert mit einer Zahlungsklage nach fristloser Kündigung.
    Video: (1402video): Räumungsklage als Vermieter erheben nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs 
    Schritt 2: Letzte Aufforderung zur Räumung der Wohnung nach Erhalt vollstreckbarer Ausfertigung des Räumungsurteils (Räumungstitels).
    Mustertext 3: (Text3410): Letzte Aufforderung an Mieter zur freiwilligen Räumung der Wohnung nach Urteil vor Beauftragung Zwangsräumung.
    Schritt 3: Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Räumung der Wohnung nach Erhalt des Räumungstitels.
    Video: (1401video): Klassischer Räumungsauftrag Wohnung erteilen)
    Mustertext 4:(Text3411):  Klassischer Räumungsauftrag gemäß § 885 ZPO Absatz 1-5 erteilen
    Video: (1412video): Räumungsauftrag nach dem „Berliner Modell“ mit Geltendmachung Vermieterpfandrecht)
    Mustertext 5: (Text 3412): Beschränkter Vollstreckungsauftrag gemäß § 885a ZPO (Früher: Räumungsauftrag „Berliner Modell“ beschränkt auf § 885 Abs. 1 ZPO) mit und ohne Geltendmachung des Vermieterpfandrechts möglich.
    Mustertext 6: (Text3413): Geltendmachung des Vermieterpfandrechts vor Beauftragung des Gerichtsvollzieher mit dem Beschränkten Vollstreckungsauftrag gemäß § 885a ZPO (Früher „Berliner Modell“ der Räumung (Räumungsauftrag beschränkt auf den § 885 Abs. 1 ZPO)).
    Technische Angaben für die 6 Mustertexte: Dateiformat: PDF und „Word“-Dokument (.doc).
    ———————————————————————————————-
    ———————————————————————————————–

    Video-Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen.

    220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks „https://www.vermietershop.de“ einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm..

    Viel Erfolg bei der Vermietung
    wünscht das Immobooks-Team

    Impressum:
    Immobook e.K.
    Bismarckstr. 79
    67059 Ludwigshafen
    Fon: 0621522254
    Fax: 032222467749
    E-Mail: Immobook@t-online.de
    Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck
    Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen
    Handelsregister Registernummer: HRA 60763
    Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen
    Keine Rechtsberatung – Keine Haftung – Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.

    Staffelmieterhöhung beim Mieter einfordern – Immobooks.de

    Staffelmiete – Erhöhung beim Mieter einfordern. 
    Was Vermieter und Mieter wissen sollten zum Thema: Den Mieter schriftlich erinnern an eine bereits eingetretene Staffelmieterhöhung und gleichzeitig Anforderung rückständiger, bereits fälliger Staffelmieterhöhungsbeträge/Mietrückstände.
    Video erschienen auf Youtube: https://youtu.be/t3jLkhCB-qY
    Hier die gesetzlichen Grundlage zum Thema Staffelmiete zum Nachlesen: 
    § 557 BGB 
    Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz
    (1) Während des Mietverhältnisses können die Parteien eine Erhöhung der Miete vereinbaren.
    (2) Künftige Änderungen der Miethöhe können die Vertragsparteien als Staffelmiete nach § 557a oder als Indexmiete nach § 557b vereinbaren.
    (3) Im Übrigen kann der Vermieter Mieterhöhungen nur nach Maßgabe der §§ 558 bis 560 verlangen, soweit nicht eine Erhöhung durch Vereinbarung ausgeschlossen ist oder sich der Ausschluss aus den Umständen ergibt.
    (4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
    § 557a BGB
    Staffelmiete
    (1) Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete).
    (2) Die Miete muss jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben. Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung nach den §§ 558 bis 559b ausgeschlossen.
    (3) Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig.
    (4) Die §§ 556d bis 556g sind auf jede Mietstaffel anzuwenden. Maßgeblich für die Berechnung der nach § 556d Absatz 1 zulässigen Höhe der zweiten und aller weiteren Mietstaffeln ist statt des Beginns des Mietverhältnisses der Zeitpunkt, zu dem die erste Miete der jeweiligen Mietstaffel fällig wird. Die in einer vorangegangenen Mietstaffel wirksam begründete Miethöhe bleibt erhalten.
    (5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
    —————————————————————————————-
    —————————————————————————————-

    Podcast für VerMieter, die Ihre Vermieter-Probleme selbst professionell und erfolgreich lösen wollen.

    220 sofort in die Praxis umsetzbare Mustertexte und Video-Anleitungen können Sie derzeit bei Immobooks „https://www.vermietershop.de“ einzeln kostengünstig herunterladen. Testen Sie unser umfangreiches Angebot zu den typischen Vermieter-Themen: Mietvertrag kündigen, Mieter abmahnen, Miete erhöhen, Betriebskosten abrechnen, Wohnung abnehmen, Räumungsklage erheben, Kündigung Eigenbedarf, Modernisierung ankündigen, Mietvertrag abschließen, Miete mindern uvm..

    Viel Erfolg bei der Vermietung
    wünscht das Immobooks-Team

    Impressum:
    Immobook e.K.
    Bismarckstr. 79
    67059 Ludwigshafen
    Fon: 0621522254
    Fax: 032222467749
    E-Mail: Immobook@t-online.de
    Immobook e.K. wird vertreten durch: Inhaber: Georg Schuck
    Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen
    Handelsregister Registernummer: HRA 60763
    Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Rundfunkstaatsvertrag: Georg Schuck, Bismarckstr. 79, 67059 Ludwigshafen
    Keine Rechtsberatung – Keine Haftung – Keine Gewähr für die Richtigkeit der Video/Podcast-Inhalte.