Mietvertrag ordentlich kündigen bei Mietrückstand mit einer Monatsmiete- Immobooks.de

Mietvertrag ordentlich kündigen bei Mietrückstand mit einer Monatsmiete länger als einen Monat nach vorausgegangener Abmahnung.
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Video erschienen auf Youtube: https://youtu.be/i-xni2h72A0
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Das „Mieter-zahlt-Miete-nicht“-Hilfspaket enthält 8 wichtige Mustertexte (und neu 1 Bonus-Mustertext) samt erklärender 58-minütiger Video-Anleitung, um einen nicht vertragsgemäß zahlenden Mieter dazu zu bewegen, seine Mietrückstände schnellstmöglich zu begleichen und die Miete zukünftig fristgerecht zu zahlen oder die Wohnung schnellstmöglich zu räumen, damit die Wohnung dann an einen zahlungswilligen Mieter weitervermietet werden kann. Die Zauberworte heißen Abmahnung und Kündigung sowie Erhebung einer Zahlungsklage.
I. Die 8 Mustertexte zu Abmahnung, Kündigung und Erhebung Zahlungsklage
Bei der Abmahnung sind zwei häufige Varianten sind zu unterscheiden:
Abmahnung-Variante 1: Mieter ist mit der Zahlung der laufenden Monatsmiete (z.B. Januar-Miete) in Verzug. Mögliche Reaktion: Abmahnung des Mieters wegen erheblicher Vertragsverletzung mit Androhung der Kündigung des Mietverhältnisses.
Mustertext 1 (Text3122): Abmahnung wegen Zahlungsverzug mit einer ganzen Monatsmiete.
Abmahnung-Variante 2: Mieter zahlt Miete über mehrere Monate schleppend und unvollständig (z.B. November, Dezember und Januar-Miete). Mögliche Reaktion: Abmahnung des Mieters wegen erheblicher Vertragsverletzung mit Androhung der Kündigung des Mietverhältnisses.
Mustertext 2 (Text3118): Abmahnung wegen schleppender und unvollständiger Mietzahlung mit erheblichem Mietrückstand.
Bei der Kündigung sind 3 häufige Varianten zu unterscheiden:
Kündigung-Variante 1: Mieter ist mit der Zahlung in Höhe in Höhe eines Betrages einer ganzen Monatsmiete mehr als einen Monat in Verzug trotz vorausgegangener Abmahnung. Mögliche Reaktion: Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen erheblicher Verletzung der Zahlungspflicht.
Mustertext 3 (Text3221): Ordentliche Kündigung Mietverhältnis gemäß § 573 BGB aus berechtigtem Interesse.
Kündigung-Variante 2: Mieter zahlt zwei volle aufeinander folgende Monatsmieten nicht (z.B. Januar-Miete und Februar-Miete nicht gezahlt) im Sinne von § 543 BGB, Absatz 2, Nummer 3, Buchstabe a.
Mustertext 4 (Text3218): Fristlose Kündigung Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten.
Bonus-Mustertext 4a (Text3216): Fristlose Kündigung Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten ohne vorausgegangene schriftliche Abmahnung.
Mustertext 5 (Text3201): Fristlose Kündigung Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten und hilfsweise ordentliche Kündigung aus berechtigtem Interesse.
Kündigung-Variante 3 : Mieter zahlt die Miete unvollständig und schleppend (z.B. Januar-Miete und März-Miete nicht gezahlt) und ist mit Mietzahlung in Höhe eines Betrages in Verzug, der die Miete für zwei Monate erreicht im Sinne von § 543 BGB, Absatz 2, Nummer 3, Buchstabe b.
Mustertext 6 (Text3217): Fristlose Kündigung Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug in Höhe eines Betrages, der die Miete für zwei Monate erreicht über eine Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt.
Mustertext 7 (Text3208): Fristlose Kündigung Mietverhältnis wegen Zahlungsverzug in Höhe eines Betrages, der die Miete für zwei Monate erreicht über eine Zeitraum, der sich über mehr als 2 Termine erstreckt und hilfsweise ordentliche Kündigung aus berechtigtem Interesse.
Zahlungsklage erheben wegen Mietrückstand: 
Mustertext 8 (Text3404): Zahlungsklage erheben beim Amtsgericht wegen Zahlungsverzugs.
Technische Angaben zu den Mustertexten: PDF-Datei-Format. Zusätzlich sind die Mustertexte als „Word“-Dokumente mit der Endung .doc vorhanden.
II: Die „Mieter-zahlt-Miete-nicht“-Video-Anleitung erklärt anhand eines Muster-Mietverhältnisses die rechtlichen Grundlagen und die mögliche Vorgehensweise der erfahrenen Vermieterin Rita Ehrlich „Schritt für Schritt“, um Ihren „Problem“-Mieter Hans Schläfer wieder zur vertragsgemäßen Zahlung der Miete oder als letzte Konsequenz „zum Gehen“, sprich Räumung der Wohnung, zu bewegen:
Nach einer kurzen Einführung werden die Themen Abmahnung wegen Zahlungsverzugs, ordentliche Kündigung gemäß § 573 BGB aus berechtigtem Interesse, fristlose Kündigung gemäß § 543 BGB aus wichtigen Grund sowie alternativ die fristlose Kündigung kombiniert mit der hilfsweise ordentlichen Kündigung behandelt mit Verfassen eines Abmahn- bzw. der Kündigungsschreiben sowie Erhebung einer Zahlungsklage.
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